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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Kündigung wirksam

Aufgrund Ihrer Angaben findet das Kündigungsschutzgesetz wahrscheinlich keine Anwendung, so dass in Ihrem Fall überpüft werden müsste, ob andere Unwirksamkeitsgründe vorliegen. Auf jeden Fall müssten Sie prüfen, ob Ihr Arbeitgeber die Kündigungsfrist eingehalten hat. Falls noch nicht erfolgt, sollten Sie sicherheitshalber noch einmal die komplette Checkliste zum Kündigungsschutz durchlaufen:




Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Sie erhalten dann eine kostenlose und unverbindliche Soforteinschätzung durch uns.

 
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