DeutschlandkarteSchleswig-Holstein Hamburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland

Welchen Inhalt muss die Kündigung haben?


Die Kündigungserklärung muss klar und eindeutig sein, damit sie das Arbeitsverhältnis auflöst: „Hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis zum [x].“

Eine Kündigung mit dem Inhalt: „Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis.“ lässt offen, ob eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung gewollt ist und ist daher nicht klar und eindeutig.

Die Erklärung: „Hiermit kündigen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist jedoch ausreichend.

Außerdem darf eine Kündigung nicht unter einer Bedingung geschlossen werden: „Hiermit kündigen wir Sie, wenn sich Ihre Leistung nicht bessert.“


 
kdgg112 2024-03-28 wid-14 drtm-bns 2024-03-28