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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Keine Kündigung wegen zu hoher Vergütung

Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.


Eine überhöhte Vergütung stellt keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.

Die Arbeitsleistung eines Krankenhausarztes erschöpft sich nicht allein in der Vornahme von Operationen. Aus der Anzahl der vorgenommenen Operationen kann nicht auf den Arbeitseinsatz des Arztes geschlossen werden, da der Arzt die Anzahl der vorzunehmenden Operationen nicht beeinflussen kann. Das Risiko, dass nicht so viel Operationen durchgeführt werden, die den wirtschaftlichen Betrieb des Krankenhauses ermöglichen, gehört zu dem Betriebsrisiko des Krankenhauses.
 
Arbeitsgericht Hamm, Urteil ArbG Hamm 1 Ca 330 20 vom 17.12.2020
[bns]
 
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