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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Keine Kündigung eines Kochs wegen Kirchenaustritt

Eine außerordentliche Kündigung eines Kochs in einer evangelischen Kindertagesstätte wegen des Kirchenaustritts ist als unwirksam anzusehen.


In dem entschiedenen Fall, betrieb die Beklagte ca. 51 Kindertageseinrichtungen mit rund 1.900 Kindern. Der Kläger war bei der Beklagten seit 1995 als Koch beschäftigt. Er erklärte im Juni 2019 seinen Austritt aus der evangelischen Landeskirche. Nachdem die Beklagte im August 2019 von dem Austritt Kenntnis erlangt hatte, kündigte sie das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger außerordentlich und fristlos.

Das LAG entschied, dass der Kläger mit seinem Kirchenaustritt nicht schwerwiegend gegen seine vertraglichen Loyalitätspflichten verstoßen hat. Seine Kontakte mit den Kindern der Tagesstätte beschränkten sich auf die Ausgabe von Getränken. Zudem hatte er mit dem pädagogischen Personal in der Kita nur alle zwei Wochen in einer Teamsitzung Kontakt, wo es um rein organisatorische Probleme ging.
 
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil LAG BW 4 Sa 27 20 vom 10.02.2020
[bns]
 
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