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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Recht auf Elternurlaub darf nicht zu eng ausgelegt werden

Die Mitgliedstaaten dürfen die Gewährung eines Elternurlaubs von einer vorausgegangenen Beschäftigungsdauer bis zu einer Grenze von höchstens einem Jahr abhängig machen und können verlangen, dass es sich dabei um einen zusammenhängenden Zeitraum handelt.

Da ein Antrag auf Elternurlaub darauf abzielt, eine Aussetzung des Arbeitsverhältnisses des Antragstellers zu erreichen, dürfen die Mitgliedstaaten zudem verlangen, dass die vorausgegangene Beschäftigungszeit unmittelbar vor Beginn des Elternurlaubs liegt.

Das Recht auf Elternurlaub ist ein individuelles Recht, das Arbeitnehmer*innen im Fall der Geburt oder Adoption eines Kindes zu dessen Betreuung bis zu einem bestimmten Alter des Kindes (das acht Jahre nicht überschreiten darf) gewährt wird.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EuGH C-129 20 vom 25.02.2021
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