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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Check Befristung - Gesamtdauer


Beträgt die Gesamtdauer der Befristung mehr als 24 Monate / 2 Jahre?




Gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit-und Befristungsgesetz darf eine Befristung ohne sachlichen Grund nur für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen werden. Eine darüber hinaus gehende Befristung ist unwirksam.


 
kdgg112 2024-11-23 wid-235 drtm-bns 2024-11-23