kuendigungsfrist-hamburg.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Beträgt die Gesamtdauer der Befristung mehr als 24 Monate / 2 Jahre?
Gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit-und Befristungsgesetz darf eine Befristung ohne sachlichen Grund nur für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen werden. Eine darüber hinaus gehende Befristung ist unwirksam.