Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Existiert ein Betriebsrat?
Sofern der Betrieb einen Betriebsrat gewählt hat, ist dieser vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß anzuhören, § 102 BetrVG.
Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist bereits aus formellen Gründen unwirksam.