kuendigungsfrist-hamburg.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Gewerkschaften dürfen die Arbeitnehmer eines Unterneh-mens auch dann über die betriebliche E-Mail-Adresse an-schreiben, wenn den Mitarbeitern die private Nutzung der E-Mail-Adresse untersagt ist. Notwendig ist lediglich, dass die Gewerkschaft tarifrechtlich für das Unternehmen zuständig ist, meint das Bundesarbeitsgericht. Die Richter sehen erst dann einen Unterlassungsanspruch, wenn durch die E-Mail-Sendungen nachhaltige Betriebsstörungen eintreten.