DeutschlandkarteSchleswig-Holstein Hamburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland

Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Haftung für Rechtsberatung durch Gewerkschaft

Eine Gewerkschaft haftet für fehlerhafte Rechtsberatung und Prozessvertretung wie ein Rechtsanwalt.

Werden Sie von Ihrer Gewerkschaft rechtlich falsch beraten, können Sie den entstandenen Schaden nach den gleichen Maßstäben ersetzt verlangen, wie wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragt hätten. So sehen es die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, da nach ihrer Auffassung Auftragsverhältnis und die Interessenlage identisch sind. Nach der Urteilsbegründung unterwirft sich die Gewerkschaft zumindest im Falle einer aktiven Prozessvertretung dem gleichen Haftungsregime wie ein Rechtsanwalt. Hieraus folgt aber auch, dass sachdienliche Anträge, die ein Anwalt zugunsten seines Mandanten hätte stellen können und müssen, ebenso gestellt werden müssen.

 
[mmk]
 
kdgg112 2024-04-29 wid-34 drtm-bns 2024-04-29