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Reparaturkosten wegen Falschbetankung können steuerrechtlich geltend gemacht werden

Das niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die Reparaturkosten eines Kfz, an welchem aufgrund einer Falschbetankung ein Schaden entsteht, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit steuerlich geltend gemacht werden können.


In dem entschiedenen Fall nutzte der Kläger seinen Pkw zu seinen täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, als er seinen Pkw eines Tages versehentlich falsch betankte, der daraufhin aufwendig repariert werden musste.
 
Finanzgericht Niedersachsen, Urteil FG NS 9 K 218 12 vom 24.04.2013
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