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Arbeitsunfall auch bei Abstecher zu den eigenen Eltern

In dem entschiedenen Fall, pflegte die Klägerin ihre Eltern und war bei der Pflegekasse angemeldet.

An einem Sonntag besorgte sie mit dem Fahrrad bei einem befreundeten Arzt privat Schmerzmedikamente für ihren Vater als auch eine kleine Menge Wildfleisch. Auf dem Rückweg stürzte sie mit dem Fahrrad und erlitt Verletzungen am linken Knie. Der spätere Heilungsverlauf gestaltete sich schwierig.

Das Landessozialgericht entschied, dass die Pflege der Eltern und die Medikamentenbesorgung im Vordergrund standen und die Besorgung bzw. Mitnahme des Fleisches nur bei Gelegenheit erfolgte.

Auch bei der Besorgung von Schmerzmitteln handelt es sich um eine unfallversicherte Tätigkeit einer Pflegeperson.
 
Landessozialgericht Stuttgart, Urteil LSG BW L 1 U 1664 20 vom 16.12.2020
[bns]
 
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