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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Betriebsratsmitglied scheidet erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus

Die Freistellung eines Arbeitnehmers von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung während der Kündigungsfrist führt nicht zum Erlöschen von dessen Mitgliedschaft im Betriebsrat.

Vielmehr endet die Mitgliedschaft im Betriebsrat erst mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Bei einem Betriebsratsmitglied führt die Freistellung von seiner Arbeitspflicht nicht zum Verlust seiner Wählbarkeit.

Ab einer bestimmten Betriebsgröße sind ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder zur Wahrnehmung von Betriebsratstätigkeiten von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien.
 
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil LAG HE 16 TaBVGa 189 20 vom 21.12.2020
[bns]
 
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