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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Stellungnahme der Notarkammer ist nicht selbstständig angreifbar

Die von einer Notarkammer im Rahmen ihrer Anhörung abgegebene Stellungnahme zur Frage der Wiederbesetzung und Neuausschreibung einer Notarstelle ist nicht isoliert gerichtlich angreif- und einklagbar.


Eine von der Notarkammer abgegebene Stellungnahme zur Frage der Wiederbesetzung und Neuausschreibung einer Notarstelle dient ausschließlich der Vorbereitung der diesbezüglich vom Justizministerium in eigener Verantwortung zu treffenden Sachentscheidung. Eine solche Maßnahme stellt keinen Verwaltungsakt mit Außenwirkung und Regelungscharakter dar.
Die Stellungnahmen der beklagten Notarkammer haben keinerlei Bindungswirkung für die in eigener Verantwortung zu treffende Entscheidung des Justizministeriums.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH NotZ Brfg 4 19 vom 20.07.2020
[bns]
 
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