Die Partei darf sich in diesem Fall auf den Vortrag von ihr zunächst nur vermuteter Tatsachen beschränken.
Werden offenkundig überhöhte Anforderungen an die Substantiierungspflicht einer klagenden Partei gestellt, wird damit der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt.
vom Patienten regelmäßig keine genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge erwartet und gefordert werden kann und er nicht verpflichtet ist, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen.