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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Kläger hat bei der Produkthaftung bezüglich des Klagevortrags geringere Hürden

Stellen sich in einem Schadensersatzprozess wegen einer fehlerhaften Hüftendoprothese und der daraus folgenden Produkthaftung medizinische Fragen, dürfen weder an den klagebegründenden Sachvortrag einer Partei noch an ihre Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten hohe Anforderungen gestellt werden.

Die Partei darf sich in diesem Fall auf den Vortrag von ihr zunächst nur vermuteter Tatsachen beschränken.

Werden offenkundig überhöhte Anforderungen an die Substantiierungspflicht einer klagenden Partei gestellt, wird damit der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt.

vom Patienten regelmäßig keine genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge erwartet und gefordert werden kann und er nicht verpflichtet ist, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VI ZR 1104 20 vom 16.02.2021
[bns]
 
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