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Krankengeld wird auf das Elterngeld angerechnet

Bezieht jemand Elterngeld plus, so ist ein etwaig bezogenes Krankengeld auf den Elterngeldanspruch für Monate der Inanspruchnahme von Elterngeld Plus anzurechnen.

Durch den Bezug von Krankengeld kann sich das Elterngeld Plus bis auf das Mindestelterngeld reduzieren.

Das Elterngeld Plus fördert Eltern, die ihr Kind gemeinsam erziehen und frühzeitig wieder eine Teilzeitarbeit aufnehmen durch eine Verdoppelung der Bezugsdauer mit einer Begrenzung des Elterngeld Plus auf die Hälfte des Basiselterngeldes. Eine zusätzliche Förderung durch den Verzicht auf eine Anrechnung von Krankengeld bei Ausfall des nach der Geburt erzielten Einkommens sieht das Gesetz nicht vor.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 10 EG 3 20 R vom 18.03.2021
[bns]
 
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