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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Geschmacksmuster eines LEGO-Bausteins ist anerkennungsfähig

Ein Geschmacksmuster ist für nichtig zu erklären, wenn alle Merkmale seiner Erscheinung ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses, auf das es sich bezieht, bedingt sind.

Das fragliche Geschmacksmuster kann jedoch nicht für nichtig erklärt werden, wenn zumindest eines der Erscheinungsmerkmale des von einem angefochtenen Geschmacksmuster erfassten Erzeugnisses nicht ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt ist.

In dem entschiedenen Fall, ging es um die Anerkennung des Geschmacksmusters eines Lego Bausteins.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EuG T 515 19 vom 24.03.2021
[bns]
 
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