In dem entschiedenen Fall, stritten die Beteiligten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens über die Inbetriebnahme einer neuen Paketverteilanlage. Der Betriebsrat bemängelt, dass die Gefährdungsbeurteilung für die neue Anlage unter Verstoß gegen sein Mitbestimmungsrecht zustande gekommen sei.
Das Gericht entschied, dass der vom Betriebsrat gerügte Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht bei der Erstellung der Grundlagen für eine Gefährdungsbeurteilung es nicht rechtfertigt, die Untersagung der Tätigkeitsaufnahme in der neuen Paketverteilanlage zu erwirken.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil LAG SH 1 TaBVGa 4 20 vom 12.01.2021