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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Anspruch auf Zahlung von Annahmeverzugslohn Schließung eines Tanzclubs wegen der Coronapandemie

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

Durch die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes mittels "Corona-Verordnung" angeordnete Schließung eines Tanzclubs realisiert sich gerade das aufgrund dieses Geschäftsmodells bestehende Betriebsrisiko.
 
Arbeitsgericht Mannheim, Urteil ArbG Mannheim 8 Ca 409 20 vom 25.03.2021
[bns]
 
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