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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Fristlose Kündigung bei sexuellem Angriff

Ein Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil als nebenvertragliche Pflicht zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.

Diese nebenvertragliche Verpflichtung ist auch auf Arbeitsverhältnisse anwendbar.

Wer auf einer dienstlich veranlassten Reise eine Arbeitskollegin gegen ihren Willen zu küssen versucht und auch tatsächlich küsst, verletzt seine nebenvertragliche Pflicht, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen in erheblicher Weise. Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
 
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil LAG Koeln 8 Sa 798 20 vom 01.04.2021
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