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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Interne Entscheidungen sind nicht angreifbar

Die von einer Notarkammer im Rahmen ihrer Anhörung abgegebene Stellungnahme zur Frage der Wiederbesetzung und Neuausschreibung einer Notarstelle ist nicht isoliert gerichtlich angreif- und einklagbar.

Solche Stellungnahmen zur Frage der Wiederbesetzung und Neuausschreibung einer Notarstelle dienten ausschließlich der Vorbereitung der vom Justizministerium in eigener Verantwortung zu treffenden Sachentscheidung und sind nicht als Verwaltungsakt isoliert angreifbar. Die Stellungnahmen der beklagten Notarkammer haben keinerlei Bindungswirkung für die in eigener Verantwortung zu treffende Entscheidung des Justizministeriums. Der Betroffene an sich aber gegen die abschließende Entscheidung des Justizministeriums wenden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH NotZ Brfg 4/19 vom 20.07.2020
[bns]
 
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