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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Direktversicherung bei Versorgungsausgleich nach Ausscheiden aus Betrieb

Wird eine im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossenenDirektversicherung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den ausgeschiedenen Arbeitnehmer übertragen, unterliegt der unverfallbare arbeitgeberfinanzierte Teil des Anrechts mit seinem Ehezeitanteil weiterhin den Verfügungsbeschränkungen.

Das Anrecht ist weiterhin nach diesem Umfang in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, und zwar auch dann, wenn der Versicherungsanspruch auf eine Kapitalzahlung gerichtet ist und der Arbeitnehmer die Versicherung nach der Übertragung mit privaten Beiträgen fortführt.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 134 19 vom 10.02.2021
[bns]
 
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