DeutschlandkarteSchleswig-Holstein Hamburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland

Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Fristlose Kündigung wegen schwerer Pflichtverletzung

Das Arbeitsverhältnis eines Sicherheitsmitarbeiters kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn er die ihm obliegende Ausgangskontrolle in einem besonders zu sichernden Bereich während eines erheblichen Zeitraums ohne Grund verlässt.


In dem entschiedenen Fall, war der Arbeitnehmer bei einem Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes beschäftigt. Er war bei der Kontrolle des Ausgangs des Produktionsbereichs einer Münzprägeanstalt eingesetzt. Der Produktionsbereich wurde durch ein Drehkreuz gesichert. Die Mitarbeiter konnten das Drehkreuz öffnen, sofern es nicht durch einen Zufallsgenerator gesperrt wurde und wurden bei einer Sperrung einer Personenkontrolle durch das Wachpersonal unterzogen. Der Arbeitnehmer schaltete den Zufallsgenerator aus und verließ den Kontrollbereich. Während seiner Abwesenheit konnte der Produktionsbereich unkontrolliert verlassen werden. Wenige Tage später stellte die Münzprägeanstalt einen Verlust von Gold im Wert von ca. 74.000,00 EUR fest. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund.
 
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil LAG BB 17 Sa 810 15 vom 09.09.2015
[bns]
 
kdgg112 2024-05-07 wid-34 drtm-bns 2024-05-07