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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Verfahrensrechtsverhältnis erst mit Klageeinreichung

Ist ein beschrittener Rechtsweg unzulässig, spricht das angerufene Gericht nach Anhörung der Parteien von Amts wegen die Unzuständigkeit aus und verweist den Rechtsstreit zugleich an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges.


Durch eine Anregung auf Einleitung eines familiengerichtlichen Verfahrens wird noch kein Verfahrensrechtsverhältnis begründet, das einer Rechtswegverweisung zugänglich wäre. Es sind lediglich Vorermittlungen einzuleiten. Ergibt die Prüfung, dass kein Anlass für die Einleitung eines Verfahrens besteht, sind die Ermittlungen einzustellen.
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil OLG Karlsruhe 20 WF 70 21 vom 28.04.2021
[bns]
 
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