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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Kein Ersatz von Urlaubstagen bei Qurantäneanordnung

Diese Regelung bestimmt, dass bei einer Erkrankung während des Urlaubs die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitstage auf den Jahresurlaub nicht angerechnet werden.


Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus.

Eine behördliche Quarantäneanordnung steht einem ärztlichen Zeugnis über die Arbeitsunfähigkeit nicht gleich.

Eine analoge Anwendung des Bundesurlaubsgesetzes bei einer behördlichen Quarantäneanordnung aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus scheidet ebenfalls aus.
 
Arbeitsgericht Bonn, Urteil ArbG Bonn 2 Ca 504 21 vom 07.07.2021
[bns]
 
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