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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Reservierungsgebühr im Pflegeheim ist unzulässig

Die Vereinbarung einer Platzreservierungsgebühr für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug eines Pflegebedürftigen in ein Pflegeheim ist auch gegenüber Privatversicherten unzulässig.


Dies widerspräche nicht nur dem Prinzip der Abrechnung der tatsächlichen Leistungserbringung auf Tagesbasis, sondern begründete auch die (naheliegende) Gefahr, dass Leerstände im Anschluss an einen Auszug oder das Versterben eines Heimbewohners doppelt berücksichtigt würden, nämlich zum einen über die in die Pflegesätze eingeflossene Auslastungskalkulation und/oder etwaige Wagnis- und Risikozuschläge und zum anderen über die zusätzliche Inrechnungstellung eines Leistungsentgelts ohne tatsächliche Leistungserbringung gegenüber einem zukünftigen Heimbewohner.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH III ZR 225 20 vom 15.07.2021
[bns]
 
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