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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Vorführung eines Häftlings

Ein Justizvollzugsbeamter auf Probe, der einen Häftling absichtlich einer Gefahr von verbalen und körperlichen Übergriffen von Mitgefangenen in einer Haftanstalt aussetzt (hier "Walk of Shame"), kann schon vor Ablauf der regulären Probezeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.


In dem entschiedenen Fall, schloss der Kläger den Flur einer Haftabteilung zur Freizeitnutzung für die Gefangenen auf, während sich eine Sozialarbeiterin in einem Sozialraum noch im Gespräch mit einem unter dem Verdacht des Kindesmissbrauchs stehenden Untersuchungshäftling befand. Nach Beendigung des Gesprächs musste die Sozialarbeiterin diesen Gefangenen zu seinen am anderen Ende des Flures gelegenen Haftraum begleiten, um der Gefahr von Angriffen aus der Freizeitgruppe vorzubeugen.
 
Verwaltungsgericht, Urteil VG Mainz 4 L 513 21 vom 21.07.2021
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