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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Regelung des TVG sind nicht verfassungs- und europarechtswidrig

Zur Sicherung der Schutzfunktion, Verteilungsfunktion, Befriedungsfunktion sowie Ordnungsfunktion von Rechtsnormen des Tarifvertrags werden Tarifkollisionen im Betrieb vermieden.

Der Arbeitgeber kann an mehrere Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften gebunden sein. Soweit sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften überschneiden.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hat keinen Anspruch auf Anwendung ihrer Tarifverträge. Die Regelung des TVG sind nicht verfassungswidrig, entsprechend stützen sich die Unternehmen der Bahn zutreffend auf diese Regelung.
 
Arbeitsgericht Berlin, Urteil ArbG Berlin 30 Ca 5638 21 vom 21.09.2021
[bns]
 
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