DeutschlandkarteSchleswig-Holstein Hamburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland

Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes ist unzulässig

Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, ist unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen und die erforderliche Zustimmung des Betriebsrates vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist.

Eine Kündigung, die einem Arbeitnehmer erst zugestellt wird, kurz nachdem dieser durch einen Aushang zu einer Betriebsratswahl eingeladen hatte, ist unwirksam.

Der Arbeitnehmer muss auch nicht so gestellt werden, als sei ihm die Kündigung noch vor Eintritt des Sonderkündigungsschutzes zugegangen, weil er den vorherigen Zugang der Kündigung treuwidrig durch falsche Angaben vereitelt habe.
 
Arbeitsgericht Berlin, Urteil ArbG Berlin 41 Ca 3718 21 vom 16.09.2021
[bns]
 
kdgg112 2024-03-29 wid-34 drtm-bns 2024-03-29