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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Gericht muss Rechtsschutzziel ermitteln

Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, bedarf der Genehmigung des Familiengerichts.

Die Unterbringung ist zulässig, solange sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch andere öffentliche Hilfen, begegnet werden kann.

Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn das Gericht die Beschwerde eines Minderjährigen gegen einen Unterbringungsbeschluss als erledigt ansieht und über die Kosten entschieden hat, ohne auf die Möglichkeit eines Feststellungsantrags hinzuweisen, und den anschließenden Feststellungsantrag des Minderjährigen lediglich als Gegenvorstellung auslegt, die mangels Feststellungsinteresses jedenfalls unbegründet sei, ohne sein konkretes Rechtsschutzziel hinreichend zu ermitteln.
 
Bundesverfassungsgericht, Urteil BVerfG 2 BvR 2000 20 vom 08.08.2021
[bns]
 
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