Ein selbständiger Rechtsanwalt, der sämtliche Honorarforderungen gegen Zahlung eines monatlichen Fixgehalts an eine Rechtsanwaltskanzlei für die Nutzung deren Infrastruktur abtritt, kann als arbeitnehmerähnliche Person angesehen werden. Seine Zahlungsansprüche gegen die Kanzlei kann er vor den Arbeitsgerichten einklagen. Insbesondere ist eine solch ausgestaltete Tätigkeit geprägt von der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Rechtsanwalts.