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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Eine gegenüber einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer angeordnete Quarantäne schließt dessen Entgeltfortzahlungsanspruch nicht aus.


Es ist zwar richtig, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch die Arbeitsunfähigkeit als einzige Ursache für den Wegfall des Arbeitsentgeltanspruches voraussetzt. Diese Voraussetzung liegt jedoch vor, wenn ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Kopf- und Magenschmerzen attestiert.

Ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz besteht dagegen nicht für arbeitsunfähig Kranke, sondern nur für Ausscheider, Ansteckungs- und Krankheitsverdächtige. Nur bei den Genannten, bei denen der Verdienst gerade aufgrund einer infektionsschutzrechtlichen Maßnahme entfällt, muss auf die subsidiäre Regelung des Infektionsschutzgesetzes zurückgegriffen werden.
 
Arbeitsgericht Aachen, Urteil ArbG Aachen 1 Ca 3196 20 vom 30.03.2021
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