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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Befristung wissenschaftlicher Hilfskräfte

Die Befristung von Arbeitsverträgen zwischen Studierenden und einer Hochschule ist zulässig, wenn nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten zu erbringen sind.


Innerhalb der Befristungsdauer sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrags möglich.

Handelt es sich um einen Bereich, der erst die organisatorischen und technischen Grundlagen schafft und aufrechterhält, auf denen Wissenschaft in den Fachbereichen und Instituten betrieben werden kann, so ist eine Befristung unzulässig.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 7 AZR 245 20 vom 30.06.2021
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