DeutschlandkarteSchleswig-Holstein Hamburg Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg Brandenburg Bremen Niedersachsen Niedersachsen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland

Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Entgeltumwandlung nach Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abschließt und ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden, liegt insoweit grundsätzlich kein pfändbares Einkommen.


Daran ändert auch der Umstand, dass die Entgeltumwandlungsvereinbarung erst nach Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses getroffen wurde, jedenfalls deshalb nichts, weil mit der getroffenen Entgeltumwandlungsvereinbarung nur von dem Recht auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht wird.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 96 20 vom 14.10.2021
[bns]
 
kdgg112 2024-04-26 wid-34 drtm-bns 2024-04-26