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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Altersbefristungsklausel unter der Überschrift der Befristung ist wirksam

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.


Eine Altersbefristungsklausel in einem Formularvertrag ist nicht allein deshalb überraschend, weil sie sich in einer Regelung befindet, die mit "Kündigung" überschrieben ist.

Altersbefristungsklauseln orientieren sich nicht am Interesse der Arbeitnehmer, sie vor Arbeit in vorgerücktem Alter zu schützen. Diese könnten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ohnehin jederzeit fristgerecht kündigen. Vielmehr berücksichtigen derartige Klauseln vor allem das Interesse der Arbeitgeberseite an einer gemischten Altersstruktur.

Der Gesetzgeber differenziert zwar durchaus zwischen Kündigung und Befristung. Es gibt jedoch auch Beispiele, bei denen er in der Überschrift den Begriff Kündigung verwendet und dennoch Regelungen zur Befristung oder zum Auflösungsvertrag trifft.
 
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil LAG Duesseldorf 13 Sa 637 20 vom 04.02.2021
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