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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Verstoß gegen das AGG anhand von Indizien

Ein verstoß gegen das Diskriminierungsgebot nach dem AGG lässt sich auch anhand von Indizien ableiten.

Danach kann der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, regelmäßig die Vermutung begründen, dass der erfolglose schwerbehinderte Bewerber im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen der Schwerbehinderung nicht berücksichtigt und damit wegen der Schwerbehinderung benachteiligt wurde.

Bei einem Verstoß gegen das AGG kann eine Entschädigung in Höhe von 3 Monatsgehältern gerechtfertigt ein.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 313 20 vom 25.11.2021
[bns]
 
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