Dies gilt erst Recht dann, wenn das Unternehmen noch nicht lange besteht und es sich um ein Startup-Unternehmen handelt. Die durchgehende Verwendung der zweiten Person in einer Stellenausschreibung ist kein Hinweis darauf, dass jugendliche Personen bevorzugt werden, sondern heutzutage eine in vielen großen Unternehmen übliche Art und Weise des vom Alter unabhängigen Ansprechens von Mitarbeitern.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil LAG Berlin Brandenburg 5 Sa 1573 20 vom 01.07.2021