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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Keine Erschwerniszulage wegen medizinischer Maske

Es wird kein Erschwerniszuschlag für Beschäftigte der Reinigungsbranche gezahlt, die bei der Durchführung ihrer Arbeiten eine medizinische Gesichtsmaske, eine sog.

OP-Maske, tragen müssen. Insofern erfüllen OP-Masken nicht die Voraussetzungen wie etwa FFP2- oder FFP3-Masken.

Ein Erschwerniszuschlag muss nur dann vom Arbeitgeber gezahlt werden, wenn die Atemschutzmaske Teil der persönlichen Schutzausrüstung des Arbeitnehmers ist. Dies ist bei einer OP-Maske jedoch nicht der Fall. Denn anders als eine FFP2- oder FFP3-Maske dient eine einfache medizinische Maske nur dem Schutz anderer Personen.
 
Landesarbeitsgericht Brandenburg, Urteil LAG Brandenburg 17 Sa 1067 21 vom 17.11.2021
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