OP-Maske, tragen müssen. Insofern erfüllen OP-Masken nicht die Voraussetzungen wie etwa FFP2- oder FFP3-Masken.
Ein Erschwerniszuschlag muss nur dann vom Arbeitgeber gezahlt werden, wenn die Atemschutzmaske Teil der persönlichen Schutzausrüstung des Arbeitnehmers ist. Dies ist bei einer OP-Maske jedoch nicht der Fall. Denn anders als eine FFP2- oder FFP3-Maske dient eine einfache medizinische Maske nur dem Schutz anderer Personen.
Landesarbeitsgericht Brandenburg, Urteil LAG Brandenburg 17 Sa 1067 21 vom 17.11.2021