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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Weg vom Bett ins Homeoffice ist versichert

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen, erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.


Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice ist als Arbeitsunfall versichert, wenn dies der alleinigen, erstmaligen Arbeitsaufnahme dient und im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg zu werten ist.

Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Beim Beschreiten der die Räume verbindenden Wendeltreppe rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 2 U 4 21 R vom 08.12.2021
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