Zwar kann ein Widerspruch auch in elektronischer Form eingereicht werden, allerdings ist dann eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine absenderauthentifizierte Übersendung als De-Mail erforderlich.
Weist die Behörde auf diesen Weg nicht hin, kann sich höchstens die Widerspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr verlängern.