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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Kein Anspruch auf Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises

Ein behördlich anerkannter schwerbehinderter Mensch hat keinen Anspruch auf Ausstellung eines unbefristeten (statt wie im Regelfall: befristeten) Schwerbehindertenausweises, auch wenn eine Änderung in seinem Gesundheitszustand nicht zu erwarten ist.

Vielmehr ist es normal, dass ein Schwerbehindertenausweis nur befristet ausgestellt werden muss und regelmäßig erneuert werden muss, auch wenn dies einen gesteigerten Verwaltungsaufwand bedeutet. Der Aufwand für die Beantragung eines neuen Ausweises ist in der Regel gering.

Eine rechtlich einklagbare Verpflichtung existiert nicht.
 
Landessozialgericht Thüringen, Urteil LSG Thueringen L 5 SB 125 19 vom 14.10.2021
[bns]
 
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