Vielmehr ist es normal, dass ein Schwerbehindertenausweis nur befristet ausgestellt werden muss und regelmäßig erneuert werden muss, auch wenn dies einen gesteigerten Verwaltungsaufwand bedeutet. Der Aufwand für die Beantragung eines neuen Ausweises ist in der Regel gering.
Eine rechtlich einklagbare Verpflichtung existiert nicht.
Landessozialgericht Thüringen, Urteil LSG Thueringen L 5 SB 125 19 vom 14.10.2021