In dem entschiedenen Fall, war der Kläger im öffentlichen Dienst einer Stadt beschäftigt. Nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten äußerte er sich wie folgt gegenüber einer Kollegin: "Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse mir das nicht länger gefallen. Ich bin kurz vorm Amoklauf. Ich sage dir, bald passiert was. Der lebt gefährlich, sehr gefährlich." Der Kläger erhielt deswegen eine fristlose und hilfsweise fristgerechte Kündigung. Hiergegen erhob er Kündigungsschutzklage, blieb jedoch erfolglos.