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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Fristlose Kündigung nach Drohungen gegen Vorgesetzten

Kündigt ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vorm Amoklauf, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.


In dem entschiedenen Fall, war der Kläger im öffentlichen Dienst einer Stadt beschäftigt. Nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten äußerte er sich wie folgt gegenüber einer Kollegin: "Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse mir das nicht länger gefallen. Ich bin kurz vorm Amoklauf. Ich sage dir, bald passiert was. Der lebt gefährlich, sehr gefährlich." Der Kläger erhielt deswegen eine fristlose und hilfsweise fristgerechte Kündigung. Hiergegen erhob er Kündigungsschutzklage, blieb jedoch erfolglos.
 
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil ArbG Siegburg 5 Ca 254 21 vom 04.11.2021
[bns]
 
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