Ein schwerbehinderter Mensch kann im Rahmen der Zuständigkeit des Integrationsamts für begleitende Hilfen im Arbeitsleben die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz auch nach Erreichen des Regelrentenalters beanspruchen.
Für den Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz als begleitender Hilfe im Arbeitsleben ist eine Altersgrenze weder ausdrücklich im Gesetz geregelt noch lässt sie sich diesem im Wege der Auslegung entnehmen.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil BVerwG 5 C 6 20 vom 12.01.2022