In dem entschiedenen Fall,war die Klägerin seit 23 Jahren bei einer evangelischen Kirchengemeinde als Verwaltungsmitarbeiterin beschäftigt. Soweit für ihre Buchhaltungsaufgaben erforderlich hatte sie Zugriff auf den Dienstcomputer des Pastors. Infolgedessen hatte sie auch eine E-Mail zur Kenntnis genommen, die den Pastor auf ein gegen ihn gerichtetes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts sexueller Übergriffe auf eine im Kirchenasyl der Gemeinde lebende Frau hinwies. Diese E-Mail leitete die Mitarbeiterin an eine Dritte Stelle weiter, um Beweise zu sichern. Der Arbeitgeber kündigte der Mitarbeiterin daraufhin fristlos.
Dies zu Recht, wie das Arbeitsgericht entschied. Demnach war das für die Aufgaben der Klägerin notwendige Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört. Ihre Beweggründe waren ach keine Rechtfertigung, da die Klägerin mit ihrer Vorgehensweise keines der angegebenen Ziele erreichen können.