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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Kündigung einer Polizeiärztin wegen Kritik an Corona-Politik

Das LAG Stuttgart sah die Kündigung einer Polizeiärztin wegen öffentlicher Kritik an der Corona-Politik als rechtmäßig.


In dem entschiedenen Fall, hat die Polizeirätin in einer Zeitungsanzeige das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten gleichgesetzt, womit sie gegen ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des beklagten Landes verstoßen hat.

Zu den Treuepflichten gehöre es, den Staat, die Verfassung und staatliche Organe nicht verächtlich zu machen. Die Überzeugung der Klägerin sei nicht durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.
 
Landesarbeitsgericht Stuttgart, Urteil LAG Stuttgart 10 Sa 66 21 vom 02.02.2022
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