Die erweiterte Gesetzesauslegung erfolgt aufgrund des verfassungsrechtlichen Schutzauftrags zugunsten werdender Mütter, die einen Anspruch auf Schutz und Fürsorge durch die Gemeinschaft haben.
Das "besondere gesundheitliche Risiko" Schwangerer darf ihnen bei der Berechnung des Elterngeldes nicht zum Nachteil gereichen.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil LSG Niedersachsen-Bremen L 2 EG 4 20 vom 24.01.2022