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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Check - Strafbares Verhalten


Handelt es sich um ein strafbares Verhalten? (Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Körperverletzung oder ähnliches)




Pflichtverletzung, die das notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers erschüttern und damit belasten wiegen besonders schwer. In der Regel bedürfen solche Pflichtverletzung keiner vorherigen Abmahnung. Hierzu gehören insbesondere Straftaten zulasten des Arbeitgebers wie beispielsweise:

  • Verrat von Geschäfts-oder Betriebsgeheimnissen
  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Stempeln der Stech Karte durch Dritte
  • Fälschung der Stempelkarte oder Anwesenheitsliste
  • Abgabe von falschen Berichten
  • Abgabe von falschen Spesenabrechnungen

 
kdgg112 2024-04-20 wid-157 drtm-bns 2024-04-20