kuendigungsfrist-hamburg.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Stellt die Unterschrift eine ordnungsgemäße Unterzeichnung dar?
(eine Paraphe ist keine Unterschrift)
Da die Kündigungserklärung der Schriftform bedarf muss aus der Urkunde erkennbar sein, wer unterzeichnet. Die Namensunterschrift muss den Aussteller identifizieren. Es muss ein individueller Schriftzug vorliegen, der sich zumindest als Wiedergabe eines Namens darstellt. Eine bloße Welle, bei der nicht ansatzweise ein Buchstabe zu erkennen ist, reicht als Unterschrift nicht aus.