Vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer sollen von den mit der aktuellen Steuerreform verquickten Arbeitsmarktreformen profitieren, insbesondere vom geänderten Kündigungsschutz.
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen abgelehnt werden und kann auch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden.
Der Tod eines nahen Angehörigen, des Ehepartners oder des Lebensgefährten schützt nicht vor einer Kündigung, da das Gesetz in einem solchen Falle keinen Sonderkündigungsschutz kennt.