Wirft ein Arbeitnehmer einen schweren Gegenstand im Betrieb herum, von dem er wissen muss, dass er damit jemanden verletzen könnte, ist dies im privaten Bereich anzusiedeln.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.08.2013
Das Landesarbeitsgericht Mainz erklärte eine Kündigung für unwirksam, da seitens des Arbeitgebers die nach § 623 BGB erforderliche Kündigungsfrist von 4 Wochen nicht eingehalten wurde.
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 24.06.2013
Dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen lag folgender Sachverhalt zugrunde:Auf Antrag des Betriebsrates sollte einem von Ihm anhängigen und ausgewähltem Mitglied Einsicht in die Bruttogehaltslisten, inklusive aller sonstigen Lohnbestandteile für den Zeitraum von einem Monat gewährt werden.
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2012
Steht ein Unfall während der Arbeitszeit nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, kommt nur ausnahmsweise eine Anerkennung als Arbeitsunfall in Betracht.
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 17.09.2013
Gemäß § 16 Abs.
Landesarbeitsgericht Baden Württemberg, Urteil vom 20.06.2013
Ist für die Erbringung der Arbeitsleistung eine elektronische Signaturkarte erforderlich, müssen Arbeitnehmer eine solche unter Verwendung ihrer Daten aus dem Personalausweis beantragen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.09.2013
Ein Schwerbehindertenvertreter muss bei der Entscheidung über die Bewerbung eines Behinderten auch dann beteiligt werden, wenn er sich selbst auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.08.2013
Eine arbeitsvertragliche Regelung, welche nach der Kündigung eine Freistellung des Arbeitnehmers bis zur tatsächlichen Beendigung der Tätigkeit vorsieht, ist unwirksam.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2013
Erweckt ein Arbeitnehmer durch eigenes Verhalten Zweifel an seiner Arbeitsunfähigkeit, kann die Anfertigung eines Fotos in der Zweifel begründenden Situation ein legitimes Mittel sein um dem Arbeitgeber ein Vortäuschen der Erkrankung zu ermöglichen.
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 11.07.2013
Betriebsinterne Angelegenheiten unterliegen nur dann einer arbeitsvertraglichen Geheimhaltungspflicht, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat.
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 21.02.2013