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Status Ihres Kündigungsschutz-Checks

Kündigung unwirksam

Da es sinnvoll sein kann, dass Sie eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen und damit die Voraussetzung der negativen Prognose hinsichtlich Ihres voraussichtlichen Gesundheitszustandes entfallen kann, gehen wir davon aus, dass die Kündigung möglicherweise unwirksam ist.

 
kdgg112 2025-04-22 wid-279 drtm-bns 2025-04-22